Promenadenmanager Holger Scheibig trug wieder einige interessante Infos zu Corona aus den vergangenen Wochen zusammen.
Die aktuelle Auslegungshilfe Gewerbe mit den exakten Regelungen finden Sie im Anhang. Die Gewerbe sind alphabetisch geordnet.
Zu den aktuellen Corona-Förderungen habe ich Folgendes gefunden.
Ich hoffe, die Infos helfen Ihnen, sich im mittlerweile sehr dichten Corona-Förderdschungel zurechtzufinden.
Der Förderzeitraum für die Härtefallhilfen wurde bis zum 30.09.2021 verlängert.
Die Härtefallhilfen unterstützen diejenigen Unternehmen, die aufgrund von speziellen Fallkonstellationen die bestehenden Hilfsprogrammen von Bund und Ländern nicht beantragen können, aber förderwürdige Fixkosten aufweisen. Die Höhe der Förderung orientiert sich an den förderfähigen Tatbeständen der Überbrückungshilfe III, insbesondere an den förderfähigen Fixkosten. Sie beträgt mindestens 2.000 Euro. Die Anträge können ausschließlich über prüfende Dritte gestellt werden. Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.haertefallhilfen.de/HSF/Redaktion/DE/Dossiers/berlin.html.
Soforthilfe X 2.0 für gemeinnützige Vereine und Organisationen – Antragstellung ab dem 23.08.2021 möglich
In Berlin können gemeinnützige Vereine und Organisationen, die durch die Corona-Pandemie in eine existenzbedrohende Notlage geraten sind, ab dem 23.08.2021 die Soforthilfe X 2.0 beantragen. Die Zuschüsse werden bis zu einer Höhe von 20.000 Euro, in Einzelfällen auch darüber hinaus bewilligt. Das Förderprogramm ist nachrangig zur Überbrückungshilfe III/III Plus in Anspruch zu nehmen. Um Organisationen bei der Antragstellung zu unterstützen, ist eine Beratungshotline eingerichtet: 030 - 921 077 860. Weitere Informationen zu den Voraussetzungen und zum Antrag erhalten Sie hier: https://www.ibb.de/de/foerderprogramme/soforthilfe-x-2.0-ehrenamts-und-vereinshilfen.html. Die Antragstellung selbst ist ab dem 23.08. nur auf dieser Website möglich.
Verlängerung Kurzarbeitergeld
Der Bund hat zugesagt, die Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld bis 31.12.2021 zu verlängern.
Start Überbrückungshilfe III Plus
Mit der „Plus-Variante“ wird die Überbrückungshilfe III um die Monate Juli bis September 2021 verlängert und an einigen Stellen verbessert.
Neu hinzu kommt die Restart-Prämie, mit der Unternehmen einen höheren Zuschuss zu den Personalkosten erhalten können, wenn sie im Zuge der Wiedereröffnung Personal aus der Kurzarbeit zurückholen, neu einstellen oder anderweitig die Beschäftigung erhöhen. Wenn sich die Personalkosten im Juli 2021 im Vergleich zu Mai 2021 erhöhen, dann erhalten Unternehmen auf diese Differenz einen 60-prozentigen Zuschuss. Für den Fördermonat August beträgt der Zuschuss noch 40 Prozent und im September 20 Prozent.
Um Insolvenzen möglichst zu verhindern, werden künftig zudem Anwalts- und Gerichtskosten bis 20.000 Euro pro Monat ersetzt, die für die insolvenzabwendende Restrukturierung von Unternehmen aufgebracht werden, denen Zahlungsunfähigkeit droht. Hier finden Sie weitere Informationen.
Beantragung Neustarthilfe Plus seit Mitte Juli möglich
Die „Plus-Variante“ der Neustarthilfe für die Monate Juli bis September 2021 kann aktuell nur per Direktantrag im eigenen Namen beantragt werden. Antragsberechtigt sind Soloselbstständige und Unternehmen, die nach wie vor coronabedingte Umsatzeinbußen in den Monaten Juli-September 2021 im Vergleich zum Referenzzeitraum erwarten. Der Vorschuss (Betriebskostenpauschale) wurde für diese drei Monate auf insgesamt maximal 4.500 Euro für Soloselbstständige und Ein-Personen-Kapitalgesellschaften und auf bis zu 18.000 Euro für Mehr-Personen-Kapitalgesellschaften und Genossenschaften erhöht. Die Antragsfrist endet am 31. Oktober 2021. Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Neustarthilfe Berlin
Das Land Berlin unterstützt Berliner Soloselbständige und Kleinstunternehmen mit max. 5 Beschäftigten für einen besseren Start aus dem Lockdown mit einem zusätzlichen Zuschussprogramm.
Die Neustarthilfe Berlin ergänzt das Bundesprogramm der Neustarthilfe bzw. Überbrückungshilfe III. Antragsberechtigt sind Soloselbstständige und Kleinstunternehmen mit maximal 5 Mitarbeitern, die bereits die beantragten Mittel aus der Neustarthilfe des Bundes bzw. der Überbrückungshilfe III vollständig erhalten haben.
Soloselbstständige, die die Neustarthilfe des Bundes erhalten haben, können zusätzlich 25% des Referenzumsatzes (entspricht 50% des erhaltenen Förderbetrags) beantragen. Maximal können Soloselbstständige insgesamt 7.500,- Euro aus Bundes- und Landesmitteln erhalten. Wer bereits 7.500,- Euro über die Neustarthilfe des Bundes erhalten hat, kann keine zusätzlichen Landesmittel beantragen. Kleinstunternehmen mit maximal 5 Mitarbeitern oder Soloselbstständige, die die Überbrückungshilfe III beantragt und erhalten haben, bekommen pro Fördermonat über die Neustarthilfe Berlin 1.000,- Euro, d.h. maximal 6.000,- Euro für den Zeitraum Januar - Juni 2021 zur Sicherung ihrer Existenz.
Bitte beachten Sie: Die Antragsberechtigten werden proaktiv von der IBB per E-Mail zur Beantragung der Neustarthilfe Berlin eingeladen. Die Beantragung wird bis 31.10.2021 möglich sein.