Berlin sucht den letzten E-Roller-freien Gehweg
14.07.26 Ab jetzt wird ein Stück gelaufen. In den vergangenen Nachmittagen hatten die Ordnungsamtsmitarbeiter alle Hände voll zu tun auf der Marzahner Promenade. Sie mussten dabei aber nicht viel gehen, die Arbeit kam zu ihnen gefahren. Und sie kommen wieder!
Früher musste man in Berlin nur auf Hundehaufen achten.
Heute braucht man einen Führerschein im Hindernislauf.
Denn kaum verlässt man die Haustür, beginnt der urbane Slalom: links ein E-Roller, rechts ein Leihrad, dazwischen ein Lastenrad, quer davor noch ein zweiter Roller – vermutlich im kreativen Parkmodus.
Willkommen in der Hauptstadt der Mikromobilität.
Die Idee dahinter klingt eigentlich großartig. Weniger Autos, weniger Abgase, mehr Bewegung, leise Fortbewegung auf kurzen Strecken.
Tatsächlich nutzen viele Berlinerinnen und Berliner E-Roller oder E-Bikes genau dafür – für die berühmte "letzte Meile" zwischen S-Bahn, Arbeitsplatz oder Wohnung. Gerade in einer Millionenstadt sparen sie Zeit und können Autofahrten ersetzen.
Leider gibt es da noch den Gehweg.
Der ist ursprünglich für Fußgänger erfunden worden. Eine historische Idee, die offenbar immer mehr in Vergessenheit gerät.
Besonders beliebt ist die olympische Disziplin "Ich stelle meinen Roller genau dort ab, wo ihn garantiert jeder bemerkt."
Vor Ampeln.
Vor Hauseingängen.
Mitten auf dem Blindenleitsystem.
Oder quer über den gesamten Gehweg – schließlich soll jeder etwas davon haben.
Fotos: Yvonne Grüneberg, Uta Baranovskyy
Vor allem Menschen mit Rollstuhl, Rollator oder Kinderwagen können ein Lied davon singen.
Sehbehinderte Menschen sehen die Situation naturgemäß etwas anders – nämlich oft gar nicht.
Genau deshalb hat Berlin die Regeln für Sharing-Fahrzeuge inzwischen mehrfach verschärft. Es gibt Höchstgrenzen für Mietroller, verpflichtende Kontrollgänge der Anbieter, mehr Parkverbotszonen und zusätzliche Abstellflächen.
Auch die Ordnungsämter sind inzwischen regelmäßig unterwegs.
Sie kontrollieren unter anderem, ob auf Gehwegen gefahren wird, ahnden Verstöße und leiten Bußgeldverfahren ein.
Bürgerinnen und Bürger können falsch abgestellte Roller zudem über "Ordnungsamt Online" melden.
Doch auch beim Fahren gilt: Es gibt Regeln.
E-Scooter gehören grundsätzlich auf Radwege oder – wenn diese fehlen – auf die Fahrbahn. Auf Gehwegen haben sie nichts verloren.
Trotzdem scheint es eine erstaunlich große Zahl von Menschen zu geben, die den Gehweg für eine Art Formel-1-Teststrecke hält.
Dabei unterschätzen viele die Risiken.
Ein E-Scooter ist kein Spielzeug, sondern ein Kraftfahrzeug mit Versicherungspflicht. Die kleinen Räder reagieren empfindlich auf Bordsteine und Unebenheiten, hinzu kommen bei den Fahrern häufig Alkohol, mangelnde Fahrpraxis oder falsche Nutzung.
Die Unfallzahlen steigen seit Jahren.
Und wie steht es eigentlich um die Umwelt?
Die Antwort lautet wie so oft: Es kommt darauf an.
Wer statt des Autos einen E-Roller nutzt, spart Emissionen. Wer damit allerdings nur den Fußweg ersetzt, tut seiner Gesundheit keinen Gefallen. Hinzu kommen Herstellung der Akkus, Wartung, Transport der Sharing-Fahrzeuge und deren oft begrenzte Lebensdauer.
Ganz so klimaneutral, wie manche Werbung suggeriert, ist die Bilanz also nicht. Gleichzeitig können gut genutzte Sharing-Angebote durchaus helfen, den Autoverkehr zu reduzieren. Entscheidend ist, wie sie eingesetzt werden.
Das Verwarnungsgeld für das Befahren von Gehwegen wird an das für den Radverkehr angeglichen – und dadurch für den Regelfall von 15 Euro auf 25 Euro erhöht. Ebenfalls erhöht werden soll das Verwarnungsgeld für das Fahren mit mehreren Personen von 5 Euro auf 25 Euro.
Die Zahl der Unfälle mit Elektro-Scootern hat in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen. Laut Statistischem Bundesamt registrierte die Polizei in Deutschland im vergangenen Jahr knapp 12.000 Unfälle mit E-Scootern, bei denen Menschen zu Schaden kamen. Das waren etwa 27 Prozent mehr als im Jahr zuvor.
Bislang müssen Geschädigte nach einem Unfall mit einem E-Scooter dem Fahrer ein persönliches Verschulden nachweisen, um Schadensersatz von der Versicherung zu erhalten. Scheitert dieser Nachweis, gehen sie leer aus.
Der aktuelle Referentenentwurf sieht vor, die Gefährdungshaftung auf E-Scooter auszuweiten. Damit haftet künftig der Halter bereits aufgrund der Betriebsgefahr – unabhängig von einem individuellen Verschulden. Diese Reform entspricht einer langjährigen Forderung des ADAC und wurde nun auch vom Bundesrat befürwortet.
In Berlin verzeichnete die Polizei zuletzt rund 1.400 E-Scooter-Unfälle pro Jahr, was einem Anstieg von über 25 % entspricht. Fast die Hälfte der Verletzten ist jünger als 25 Jahre.
Die Dunkelziffer an Stürzen ohne Polizeibeteiligung ist dabei besonders hoch.
Hauptursachen: Missachtung der Vorfahrt, Fahrten zu zweit, Fahrten ohne Licht sowie oft überhöhte Geschwindigkeit auf falschen Fahrspuren (z. B. verbotene Nutzung des Gehwegs).
Jugendliche und junge Erwachsene sind überdurchschnittlich oft in Kollisionen verwickelt.
Berlin versucht inzwischen, das Chaos besser zu ordnen.
Doch vielleicht braucht es neben neuen Regeln vor allem eine alte Tugend.
Sie heißt Rücksicht.
Denn eigentlich ist die Sache ganz einfach:
Wer mit einem E-Roller unterwegs ist, möchte selbst sicher ankommen.
Fußgänger übrigens auch.
Vielleicht wäre das schon der Anfang einer gemeinsamen Fahrtrichtung.
Überall dort, wo der Radverkehr freigegeben ist, dürfen automatisch auch E-Scooter fahren (ohne Zusatzzeichen).
Auf Gehwegen oder in Fußgängerzonen, die durch Zusatzzeichen für E-Scooter freigegeben sind, darf man nur mit Schrittgeschwindigkeit und besonderer Rücksichtnahme fahren.
Ob dick oder dünn, alt oder jung, schwarz oder weiß - in der überdachten Passage sollte das Rad, der Roller geschoben werden.
Laut klingeln, damit die Fußgänger, Kinder, ältere Menschen und Rollator-Schieber zur Seite springen, wenn man angerast kommt, ist zwar jugendlich "cool", kann aber für alle Beteiligten schlimme Folgen haben.
In nur einer Stunde "geblitzt"!