Weihnachtspäckchen für Kinder in Not in Osteuropa
In Lkws werden sie nach Bosnien und Herzegowina, Rumänien und falls möglich in die Ukraine gebracht und dort an Mädchen und Jungen in Waisenhäusern, Kliniken, Schulen und Kindergärten, aber auch in Elendsvierteln der Städte und Dörfer verteilt.
Jeder kann mitmachen! Singles, Senioren, Familien, Kindergärten, Schulen, Behörden, Geschäfte und Unternehmen.
So lautet der Aufruf zur diesjährigen Aktion der Stiftung Zukunft:
Päckchen packen – so einfach geht’s:
Packen Sie ein Weihnachtspäckchen für bedürftige Kinder!
Befüllen Sie dazu einen Schuhkarton oder ein DHLPackset (maximale Größe M / 37,5 x 30,0 x 13,5 cm) mit Geschenken, über die sich Kinder freuen.
Als ganz persönlichen Gruß können Sie auch ein Foto oder eine selbst gebastelte Weihnachtskarte beilegen.
Wenn Sie möchten auch mit Ihrem Namen und Ihrer Adresse. Verpacken Sie den gefüllten Karton in Geschenkpapier und verkleben Sie Ihr Paket, damit auf dem Transportweg nichts verloren geht.
Um kenntlich zu machen, für wen das Paket geeignet ist, können Sie die Etiketten auf der Rückseite nutzen.
Geben Sie Ihr Päckchen bei einer Sammelstelle ab. Die nächste in Ihrer Nähe samt Abholtermin finden Sie unter www.Kinderzukunft.de/Weihnachten/Sammelstellen.
Damit die Pakete auch bei den Kindern ankommen, bitten wir um eine freiwillige Kostenbeteiligung in Höhe von 4 Euro pro Päckchen. Der Betrag kann überwiesen oder per PayPal bezahlt werden. Gerne stellen wir Ihnen auch eine Zuwendungsbestätigung aus.
Hinweis: Eine Zuwendungsbestätigung können wir leider ausschließlich für die Kostenbeteiligung ausstellen, nicht jedoch für die Weihnachtspäckchen.
Mit diesen Dingen lassen Sie Kinderaugen strahlen:
Als Anregung hilft dieses schöne Motto: „Was zum Waschen, was zum Naschen, was zum Fühlen und zum Spielen, was zum Wärmen und zum Lernen.“
- Neue Kinderkleidung: Handschuhe, Mützen, Schals, Jogginghosen, Caps und Fleece, Gürtel, TShirts, Socken …
- Accessoires: Anstecker, Gürteltaschen, Brust und Geldbeutel, Reflektoren, Haar und Modeschmuck ...
- Schul- und Bastelsachen: Blöcke, Kulis, Bunt und Bleistifte mit Spitzer und Radiergummi, Federmäppchen, Origamiblöcke, Farbkasten mit Pinsel, Knete, Taschenrechner, faltbare Rucksäcke, Trinkflaschen …
- Spielsachen: Karten und Würfelspiele, neuwertige Kuscheltiere, JoJos, Spielzeugautos, Bälle, Puzzles, Dynamotaschenlampen, Zauberwürfel, Springseile, Spielfiguren, Seifenblasen, Fußball mit Pumpe, Puppen …
- Hygieneartikel: Cremes, Haarpflege, Seifen, Zahnbürsten und Zahnpasta …
- Originalverpackte Süßigkeiten: Schokolade, Bonbons …
Folgende Dinge dürfen nicht eingepackt werden:
- - Gebrauchte Kuscheltiere, Bitte nur gereinigte oder neuwertige Kuscheltiere einpacken.
- - Güter, die bei der Beförderung den Gefahrgutvorschriften unterliegen:
- – alkoholhaltige Toilettenartikel (Parfum etc.)
- – lösemittelhaltige Stoffe (z. B. in Sprays, Klebstoffen)
- – DruckSpraydosen (Deo, Haarspray etc.)
- – LithiumBatterien (auch in Spielzeugen)
Häufige Fragen zur Weihnachtspäckchen-Aktion
Warum fällt eine Kostenbeteiligung in Höhe von 4 Euro pro Päckchen an? Die Aktion erfordert einen hohen logistischen Aufwand. Mit dem Geld decken wir das Lagern und Transportieren der Päckchen sowie Benzin, Maut und Versicherungskosten ab.
Warum muss die Kinderkleidung, die ich verschenken möchte, neu sein? Aufgrund der Zollbestimmungen muss Kinderkleidung neu bzw. ungetragen sein. Ein Kaufetikett muss sie nicht aufweisen.
Können auch Naschsachen in die Päckchen gepackt werden? Ja, Sie können gerne originalverpackte Süßigkeiten o. Ä. verschenken. Aufgrund von Zollbestimmungen müssen diese noch mindestens drei Monate haltbar sein.
Die Antworten auf weitere häufig gestellte Fragen finden Sie online unter: www.Kinderzukunft.de/weihnachten/QA.
https://www.kinderzukunft.de/wie-wir-helfen/weihnachtspaeckchen-aktion/haeufig-gestellte-fragen.html