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Kein SSV? Seit 20 Jahren Schlussverkäufe nach Belieben


20.07.24  Offiziell gibt es keinen Sommerschlussverkauf mehr. Aber die Sommersachen müssen trotzdem jedes Jahr den neuen Herbst-Winter-Kollektionen weichen. Deshalb gibt es im Sommer doch stark preisgesenkte Sommer-Saison-Artikel. Also jetzt: shoppen und sparen. 

Geschichte des SSV in Deutschland


Im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) vom 7. Juni 1909 wurden Saisonschlussverkäufe erstmals reglementiert.

Ein Grund war, dass bis dahin nur Beamte und Werksangehörige die Chancen auf Werksverkäufe hatten.

1950 führte das Bundeswirtschaftsministerium die „Verordnung über Sommer- und Winterschlussverkäufe“ ein.

Der Einzelhandel durfte nach § 7 Abs. 3 Ziff.1 UWG a. F. zwei Saisonschlussverkäufe pro Jahr durchführen:

Der Winterschlussverkauf fand jährlich in der letzten Januarwoche und ersten Februarwoche statt, der Sommerschlussverkauf in der letzten Juliwoche und der ersten Augustwoche.

Die Saisonschlussverkäufe hatten eine Dauer von je zwölf Werktagen und waren beschränkt auf saisonabhängige Waren wie Textilien, Bekleidungsgegenstände, 

Schuhwaren, Lederwaren und Sportartikel. Zu den Textilien zählten dabei neben Bekleidung auch Möbelbezugsstoffe und Teppiche und Matratzen, aber nur, wenn sie überwiegend aus textilen Materialien gefertigt waren.

Koffer und Handtaschen durften nur in den Saisonschlussverkauf einbezogen werden, wenn sie aus Leder oder Textilien gefertigt waren, also z. B. keine Hartschalenkoffer.

Gänzlich unzulässig war die Einbeziehung anderer Sortimente und Warengruppen wie Glas, Porzellan und Keramik (GPK), Elektrogeräte (braune und weiße Ware), Schreibwaren etc.

Seit Inkrafttreten der Reform des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb vom 3. Juli 2004 können Saisonschlussverkäufe nach Belieben durchgeführt werden und sind nicht auf Saisonwaren beschränkt, da die Regelungen der §§ 7 und 8 UWG a. F. ersatzlos aufgehoben wurden.

Quelle. Wikipedia

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