GASTFREUNDLICH

Das ist einladend und zeigt, dass man willkommen ist


21.08.24  Oh, wie schön. Immer mehr Dienstleister und Geschäftsinhaber in der Promenade stellen Tisch und Stühle vor die Tür - eben nicht nur Gastromen. Das sieht einladend aus und siganlisiert, dass man hier willkommen ist. Einfach so. Das hat jeder Mensch gern. 


Aber ach, so ganz einfach ist diese gast- und kundenfreundliche Geste in Berlin nicht zu bewerkstelligen.

Es gibt Vorschriften, Paragraphen, Formulare!

Einige Gehweg-Flächen gehören der degewo.

Die sieht dieses Tischrausstellen eher unkompliziert, sogar förderlich für die Region.

Die Ämter halten sich streng an Vorgaben.  

Die IHK Berlin gibt nützliche Hinweise. 

"Grundsätzlich hat jeder das Recht, Straßen und Gehwege im Rahmen der Straßenverkehrsvorschriften und innerhalb der verkehrsüblichen Grenzen für den öffentlichen Verkehr zu benutzen.

Alles, was darüber hinausgeht, ist Sondernutzung.

Dabei kann Sondernutzung schon durch das Aufstellen der alltäglichsten, womöglich als unscheinbar angesehenen Gegenstände (z.B. Blumenkübel) vorliegen. 

Zur Sondernutzung zählen z. B.:    
  • Aufstellen von Tischen und Stühlen
  • Stelltafeln/ Werbetafeln (mit Informationen zum Geschäft bzw. Lokal)
  • Aufstellen von Pflanzenkübeln
  • Aufstellen von Waren, sofern sich daraus Behinderungen für den Gemeingebrauch ergeben
  • Verteilen von Werbezetteln
Wo und wie wird die Sondernutzungserlaubnis beantragt
Die Sondernutzungserlaubnis wird bei der zuständigen Behörde des Bezirkes, in dem der Gewerbetreibende sein Geschäft/ Lokal hat bzw. die Sondernutzung in Anspruch nehmen will, beantragt.

Der Antrag ist in der Regel formlos schriftlich zu stellen.

Dabei sollte der Gewerbetreibende folgende Angaben in jedem Fall machen, damit die Behörde die Zulässigkeit der Sondernutzung zügig beurteilen kann:

  • genaue Angaben zum Gewerbebetrieb (Name, Anschrift, Inhaber etc.) sowie Kopie der Gewerbeanmeldung und ggf. Handelsregisterauszug
  • geplanter Beginn und Ende der Sondernutzung
  • genaue Beschreibung der Art der Sondernutzung (z.B. Stehtische vor dem Lokal mit einer Tischfläche von ca. ... m2)
  • Skizze zu der geplanten Nutzung 
Wann ist der Antrag notwendig?
Der Antrag ist immer vor Aufnahme der Sondernutzung, d.h. bevor z.B. die Werbetafel oder der Schankvorgarten aufgestellt wird, zu stellen.
Wird die Sondernutzung aufgenommen, bevor ein Antrag gestellt und bewilligt wurde, so drohen erhebliche Bußgelder.

In Marzahn ist das Ordnungsamt zuständig für die Beantragung des Sondernutzungsrechtes. 

Marzahn
Hellersdorf
 Ordnungsamt
Premnitzer Str. 11
12681 Berlin
Tel. 902 93-65 47, -6548, -6549
 

Unter folgendem Link kann man ein Onlineformular ausfüllen https://service.berlin.de/dienstleistung/326864/



 


Stadtteilzentrum

Tortenschmiede

Highendsmoke

BENN

Portas

Barmer


MachBar


Ein Trinknapf mit frischen Wasser erfreut die vierbeinigen Bummler der Promenade. Und auch Vögel und Insekten genießen in diesen heißen Tagen einen kühlen Trunk. 

Fotos: Uta Baranovskyy


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