Täglich vor Beginn alle verfügbaren Termine über Internet

25.02.25 Vom Freitag, dem 7.2.2025, bis Sonntag, dem 23. Februar 2025, war das Bürgeramt Marzahner Promenade wegen Vorbereitung der vorgezogenen Bundestagswahl geschlossen. Doch mit den Terminen ist es auch nach Öffnung nicht ganz so leicht.
Auf der Internetseite ist zu erfahren:
Aktuelle Hinweise zu diesem Standort
berlinweit einheitliches Terminmanagement
Die Bürgerämter haben ein berlinweit einheitliches Terminmanagement, um den Bürgerinnen und Bürgern die Termine in den Berliner Bürgerämtern zur eigenständigen Buchung über das Bürgertelefon 030-115 und das Internet verfügbar zu machen.
Dafür werden in allen Bezirken täglich vor Beginn der Öffnungszeiten alle verfügbaren Termine auch über das Internet und das Bürgertelefon 030-115 angeboten.
Damit stehen den Bürgerämtern vor Ort keine gesonderten Terminkontingente zur Verfügung und eine Terminvergabe per E-Mail ist nicht möglich.
Nur Notfälle können zusätzlich zu den bereits vereinbarten Terminen bedient werden, wobei um Verständnis für entsprechende Wartezeiten gebeten wird.
Notfälle:
Für alle Bürgerämter gilt:
- Sie benötigen für bevorstehende Reisen zwingend erforderliche Dokumente für sich und ggf. ihre minderjährigen Familienangehörigen.
Voraussetzungen:
Vor dem Reiseantritt ist berlinweit kein freier Termin buchbar und es ist kein anderes Personaldokument vorhanden.
Der Reisetermin ist durch entsprechende Reiseunterlagen nachweisbar oder wird auf andere Art und Weise glaubhaft gemacht.
- Sie benötigen nach Verlust ein oder mehrere neue Personaldokumente und besitzen kein anderes gültiges Personaldokument.
Für Bürgerämter in Bezirken, die auch für Parkraumbewirtschaftung zuständig sind, gilt:
- Sie beantragen erstmalig einen Bewohnerparkausweis bzw. wegen Umzug, Fahrzeug- oder Kennzeichenwechsel einen neuen.
Der Antrag kann auch online oder schriftlich per Post mit allen erforderlichen Unterlagen gestellt werden
(service.berlin.de/dienstleistung/121721/).
Voraussetzungen:
einschlägiger Nachweis
- Sie beantragen erstmalig einen Bewohnerparkausweis bzw. wegen Umzug, Fahrzeug- oder Kennzeichenwechsel einen neuen.
Für alle Notfallvorsprachen gilt:
Die Prüfung und Entscheidung obliegt dem jeweiligen Bürgeramt vor Ort.