BAUEN

Bürgerbeteiligung beim Bebauungsplan "Georg-Knorr-Park"


20.05.25  Noch bis zum 20. Juni 2025 können sich Bürger beteiligen und ihre Stellungnahme abgeben zum Bebauungsplan XXI-22-2 (Georg-Knorr-Park, Teilgebiet Ost) im Bezirk Marzahn-Hellersdorf. Foto: Dirk Laubner

Was ist geplant?

Für den Bebauungsplan XXI-22-2 (Georg-Knorr-Park, Teilgebiet Ost) im Bezirk Marzahn-Hellersdorf wird die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt.

Ziel und Zweck der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umwandlung eines derzeit wenig genutzten Gewerbegebiets in ein urbanes Stadtquartier mit gemischter Nutzung aus Wohnen und Arbeiten. In dem urbanen Gebiet können ca. 1.600 Wohnungen, ein Gewerbehof mit integrierter Quartiersgarage und weitere Gewerbeflächen entstehen.

Weiterhin werden öffentliche und private Verkehrsflächen, eine private Grünfläche sowie Flächen für den Gemeinbedarf für eine Kindertagesstätte und eine Jugendfreizeitstätte festgesetzt.

Rechtliche Hinweise

Geltungsbereich
Der Geltungsbereich des Entwurfs des Bebauungsplans XXI-22-2 umfasst das Gelände zwischen Wiesenburger Weg, S-Bahnstrecke, Georg-Knorr-Platz, Georg-Knorr-Straße sowie für Abschnitte des Wiesenburger Wegs im Bezirk Marzahn-Hellersdorf, Ortsteil Marzahn. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen veröffentlicht den Entwurf des Bebauungsplans XXI-22-2 mit Begründung und Umweltbericht gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch.
Art der Beteiligung
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Amtliche Bebauungsplannummer:
XXI-22-2
Zeitraum der Beteiligung:
12.05.2025 - 20.06.2025

Wo und wie können Sie sich beteiligen?
Vom 12.05.2025 bis einschließlich 20.06.2025 wird der Entwurf des Bebauungsplans XXI-22-2 im Internet veröffentlicht. Außerdem werden die Unterlagen auch in der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen in Form einer öffentlichen Auslegung als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeiten zur Verfügung gestellt.

Sie können eine Stellungnahme abgeben, die mit den anderen öffentlichen und privaten Belangen abgewogen wird. Bitte achten Sie auf die Einhaltung der genannten Frist, da nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen unberücksichtigt bleiben können.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Unterlagen in dem genannten Zeitraum von Montag bis Freitag von 08:00 bis 16:00 Uhr sowie nach telefonischer Vereinbarung unter 90173-4235 / -4213 / -4252 oder nach Terminvereinbarung per E-Mail (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.) in der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, Württembergische Straße 6, 10707 Berlin, Raum 0024 zur Verfügung gestellt.



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