Mobiler und sicherer zu Fuß - auch zu Bus und Bahn
22.05.25 Derzeit wird der Fußweg der Marzahner-Promenaden-Straße saniert. Damit der Fußverkehr mehr Mobilität für alle Menschen gewährleistet und die Verkehrssicherheit des Fußverkehrs erhöh wird, gibt es in Berlin gemäß Berliner Mobilitätsgesetz § 52 erstmals einen Fußverkehrsplan.
Auf Grundlage des Mobilitätsgesetzes fördert er den Fußverkehr und legt Standards für ihn fest, ähnlich wie dies für andere Verkehrsarten im Rad- und Nahverkehrsplan bereits üblich ist.
Die wesentlichen Inhalte des Fußverkehrsplan werden in § 52 MobG BE festgelegt.
Dazu gehören:
- die Entwicklung eines Vorrangnetzes für den Fußverkehr
- die Festlegung von Qualitäts- und Erschließungsstandards
- andere planerische Zielvorgaben
- Ableitung von Maßnahmen für einen Zeitraum von fünf Jahren
Damit wird der Fußverkehrsplan die Mobilität für alle Menschen gewährleisten und die Verkehrssicherheit des Fußverkehrs erhöhen.
In einem ersten Schritt hatte die Mobilitätsverwaltung die voraussichtliche Struktur und die vorgesehenen Inhalte des Fußverkehrsplans erarbeiten lassen und intensiv mit dem landesweiten Gremium Fußverkehr und den zwölf Bezirken abgestimmt. Daraus entstand in einem zweiten Schritt der Entwurf des Fußverkehrsplans.
Wesentliche Inhalte sind die Entwicklung von Qualitätsstandards für die Infrastruktur und die Bestimmung von Kriterien für die Festlegung bezirklicher Wegenetze mit besonderer Bedeutung für den Fußverkehr.
Nach der Beteiligung der Bezirke, des Gremiums Fußverkehr, weiterer Träger öffentlicher Belange sowie anderer Senatsverwaltungen soll der Entwurf des Fußverkehrsplans nach dem Beschluss des Rats der Bürgermeister dem Senat bis Ende 2025 zur Beschlussfassung vorgelegt werden.
In Marzahn-Hellersdorf gibt es laufende Bemühungen, den Fußverkehr zu verbessern. Ein großes Projekt ist die Errichtung von über 20 Kilometern neuen Gehwegen, insbesondere in Biesenhorst und Mahlsdorf.
Zusätzlich werden Brücken über die Wuhle mit schmalen Gehwegen verbreitert, um die Sicherheit und den Komfort für Fußgänger zu erhöhen.
Zu Fuß besser zur ÖPNV-Haltestelle
Die Projekte werden die (all-)täglichen Wege der Fußgängerinnen und Fußgänger verbessern und so die Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum erhöhen. Aber nicht nur das: Der Fußverkehr hat auch eine wichtige Zubringer-Funktion zum öffentlichen Personennahverkehr:
Bessere Gehwege, längere Ampelschaltungen oder komfortable Querungen machen auch die Wege zur nächsten Haltestelle des öffentlichen Personennahverkehrs komfortabler und nutzt gerade Kindern und Menschen mit Mobilitätseinschränkungen.

Fotos: Uta Baranovskyy