HELLMA
Frauen: Vor 1958 arbeiten nur mit Erlaubnis des Ehemannes

19.07.25 Vor ca. 100 Jahren durften Frauen in Deutschland das erste Mal wählen. Erst ab dem 1. Juli 1958 durften Frauen arbeiten, ohne die explizite Erlaubnis ihres Ehemannes, dank des "Gesetzes über die Gleichberechtigung von Mann und Frau auf dem Gebiet des bürgerlichen Rechts". Doch auch davor arbeiteten sie schon.
Über Gouvernanten in Berlin und die Arbeit von Frauen vor ihrer "Gleichstellung" mit dem Männern im offiziellen Berufsleben plaudert wie immer charmant und informativ mit ihren Publikum am 21. Juli um 12.30 Uhr im Frauentreff Hellma, MP 41.
Der Eintritt ist kostenfrei, es gibt sogar Kaffee und Kuchen.
