UMWELT

Häufchen = 350 €, Kippchen = 250 €, Becherchen = 750 €


04.09.25 Diese Bilder sind eher nichts für schwache Nerven. Doch in der Realität auf den Wiesen und Wegen der Promenade sind diese Häufchen nicht gewünscht und werden jetzt mehr denn je hoch bestraft. 


Senat beschließt neuen Bußgeldkatalog für Ordnungswidrigkeiten im Bereich des Umweltschutzes

Pressemitteilung vom 19.08.2025

Der Senat von Berlin nahm heute auf Vorlage von Ute Bonde, Senatorin für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, den aktualisierten Bußgeldkatalog zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten im Bereich des Umweltschutzes zur Kenntnis. Notwendig wurde die Aktualisierung aufgrund der seit dem 1. Januar 2023 gültigen Mehrwegangebotspflicht beim Verkauf von vor Ort portionsweise angebotenen Lebensmitteln und Getränken.

Wer bei einer Verkaufsfläche von mehr als 80 Quadratmetern keine Mehrwegbecher für das Unterwegsgetränk anbietet, dem droht nun ein Bußgeld von 750 Euro, im Einzelfall sogar mehr. Auch wer seinen Abfall illegal auf der Straße oder im Wald ablegt, muss zukünftig mit deutlich höheren Bußgeldern rechnen.

So soll die Matratze am Straßenrand mit einem Bußgeld ab 100 Euro geahndet werden. Wer Altreifen in der Landschaft ablegt, muss mit einem Bußgeld von 700 Euro pro Reifen rechnen. Reifen können in haushaltsüblichen Mengen auf den Recyclinghöfen der BSR gegen eine Zahlung von derzeit 2,60 Euro pro Stück in die fachgerechte Entsorgung gegeben werden.

Achtlos weggeschnipste Zigarettenstummel, die eine Brandgefahr darstellen und mit ihren wasserlöslichen Schadstoffen die Umwelt beeinträchtigen, werden zukünftig mit einem Bußgeld ab 250 Euro geahndet.

Einwegbecher, Trinkpäckchen oder Verpackungsmaterial, welche nicht den Weg in den Abfallbehälter finden, sollen zukünftig mit einem Bußgeld ab 250 Euro geahndet werden.

Auch für nicht entsorgten Hundekot oder liegengelassene Hundekotbeutel wird es bei einem Bußgeld bis 350 Euro spürbar teurer.

Die im Straßenland aufgestellten Kisten mit dem Hinweis „zu verschenken“ stellen ebenfalls eine bußgeldbewährte Ordnungswidrigkeit dar. Gut erhaltene Gegenstände können direkt im Gebrauchtwarenkaufhaus, der NochMall an der Auguste-Viktoria-Allee 99, abgegeben werden.

Darüber hinaus ist eine Abgabe bei den Recyclinghöfen der BSR am Hegauer Weg, in der Gradestraße, in der Lengeder Straße und am Ostpreußendamm möglich.

Ist der Eigentransport zu einem Recyclinghof nicht möglich, können sich Berliner Privathaushalte auch miteinander vernetzen und Fahrten zu den BSR-Recyclinghöfen organisieren. Mithilfe der mobilen Anwendung von Tiptapp wird den Berlinerinnen und Berlinern eine weitere Möglichkeit zur leichten Entsorgung von Abfällen auf den BSR-Recyclinghöfen angeboten.

Senatorin Ute Bonde: „Der aktualisierte Bußgeldkatalog ist ein wichtiger Baustein, um in Berlin zu mehr Sauberkeit zu gelangen. Wir sind selbst für die Sauberkeit in unserer Stadt verantwortlich. Insofern ist es nur folgerichtig, neben Prävention und Müllvermeidung auch durch Repression in Form des aktualisierten Bußgeldkatalogs für Sauberkeit in unserer Stadt zu sorgen. Wir verfolgen mit dem Bußgeldkatalog das Ziel, die Einwegverpackungen im Gastronomiebereich erheblich zu reduzieren und illegalen Müllablagerungen Einhalt zu gebieten.“

Die Bußgelder steigen erheblich.

Für illegale Sperrmüllentsorgung werden 4.000 statt bisher 150 Euro fällig, bei größeren Mengen sogar 8.000 (statt bisher 500). Die Zigarettenkippe auf den Boden zu werfen kostet 250 Euro - statt bisher 55. Ab wann der neue Bußgeldkatalog gilt, steht allerdings noch nicht fest, wie die zuständige Senatsverwaltung für Verkehr, Klimaschutz und Umwelt auf Anfrage mitteilte. 


Bußgeldkatalog wird erweitert

Das gleiche Mindestbußgeld wie für die weggeworfene Zigarette gilt auch für das Wegwerfen von Plastiktüten oder Einwegbechern. Die entsprechenden Verschärfungen hat das Landesparlament am Donnerstag beschlossen. Darüber hinaus soll der Bußgeldkatalog auch erweitert werden. Bauschutt illegal zu entsorgen beispielsweise, soll mit bei Mengen bis 100 Kilogramm mit Bußgeldern von 25.000 Euro geahndet werden können. Bei größeren Mengen oder gefährlichen Stoffen wie Asbest können die Summen noch deutlich höher sein.


Illegaler Müllentsorgung strikter begegnen

Die schwarz-rote Koalition hatte schon lange vor, strikter gegen illegale Müllentsorgung vorzugehen. CDU und SPD hatten Ende vergangenen Jahres einen Antrag dazu eingebracht. «Die illegale Ablage von Müll, Schutt und gefährlichen Stoffen hat stetig zugenommen», heißt es darin. Die Entsorgung durch das Land Berlin sei aufwendig und teuer. «Geringe Bußgelder und geringes Strafverfolgungsrisiko sowie ein geringer Strafverfolgungsdruck begünstigen die illegale Entsorgung.»





Volle Promenaden-Wiesen, nicht nur mit Gras.

Fotos. Yvonne Grüneberg



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