KOMMUNIKATION

Promenadenfrühstück für zukünftig mehr Initiative

Mehr Initiative für die Marzahner Promenade.

27.7.20 Das nächste Promenadenfrühstück steht an. Wie Promenadenmanager Holger Scheibig mitteilt, findet es am Mittwoch, dem 5. August 2020, vor dem Eiscafé La Gondola, MP 31 statt. An der Sitzung wird auch Herr Uhlig, Leiter des Kundenzentrums Gewerbe der degewo, teilnehmen. Zentraler Tagesordnungspunkt ist die Erweiterung der Initiative „MPromI“, die zur Betreibung der Website gegründet wurde. 

  • Welche Aufgaben kann die Initiative zukünftig übernehmen?
  • Wer möchte mitmachen?

 

 

Weitere Tagesordnungspunkte sind Balkonwettbewerbe, Vorstellung bisheriger und Sammlung weiterer Ideen sowie Corona: Austausch zu Förderungen und zum praktischen Umgang.

 Weitere Informationen zur Promenade:

  • Wie das Bezirksamt mitteilt, wird der Wochenmarkt ab 01.08.2020 für ein Jahr von der Deutsche Marktgilde eG durchgeführt.
  • Wir würden uns sehr freuen, wenn sich möglichst viele Anbieter mit unserer Website marzahner-promenade.berlin verlinken würden. Dabei können Sie gern das Logo im Anhang nutzen.

Corona-Förderung: Unternehmen, die im April und Mai Umsatzrückgänge von mindestens 60% hatten, können sich betriebliche Fixkosten (also zum Beispiel Mieten) für Juni bis August finanzieren lassen. Dies wird ab kommender Woche möglich sein.

Hier der Originaltext auf der Website des Senats: https://www.berlin.de/rbmskzl/aktuelles/pressemitteilungen/2020/pressemitteilung.963596.php

Überbrückungshilfe: Die Mittel des Bundes sind für Überbrückungshilfen an Unternehmen aller Branchen, an Soloselbständige und selbständige Angehörige der Freien Berufe im Haupterwerb vorgesehen, deren Umsatz in den Monaten April und Mai 2020 zusammengenommen um mindestens 60 % gegenüber April und Mai 2019 zurückgegangen ist. Die Mittel sind als Billigkeitsleistungen zur Finanzierung von fortlaufenden betrieblichen Fixkosten der Antragsteller für die Monate Juni bis August 2020 vorgesehen. Die Überbrückungshilfe kann für maximal drei Monate beantragt werden. Die maximale Höhe der Überbrückungshilfe beträgt 50.000 Euro pro Monat, welche nach Unternehmensgrößen gestaffelt sind und im Einzelfall auch überschritten werden können. Der Bund wird wahrscheinlich in der nächsten Woche seine automatisierte Antragsbearbeitung den Ländern zur Verfügung stellen.

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