Frauen: Vor 1958 arbeiten nur mit Erlaubnis des Ehemannes
19.07.25 Vor ca. 100 Jahren durften Frauen in Deutschland das erste Mal wählen. Erst ab dem 1. Juli 1958 durften Frauen arbeiten, ohne die explizite Erlaubnis ihres Ehemannes, dank des "Gesetzes über die Gleichberechtigung von Mann und Frau auf dem Gebiet des bürgerlichen Rechts". Doch auch davor arbeiteten sie schon.
